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   OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11   

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OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11 (https://dejure.org/2011,3078)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.01.2011 - I Ws 6/11 (https://dejure.org/2011,3078)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - I Ws 6/11 (https://dejure.org/2011,3078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 66b, 2 Abs. 6 StGB; § 275a Abs. 5 Satz 1 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Artt. 7 Abs. 1 Satz 1, 5 EMRK
    Zur nachträglichen Anordnung von Sicherheitsverwahrung; Voraussetzungen

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Art 5 Abs 1 MRK, Art 7 Abs 1 MRK, § 2 Abs 6 StGB, § 66b Abs 1 S 2 StGB vom 23.07.2004, Art 316e Abs 1 S 2 StGBEG vom 22.12.2010
    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose über den Ausgang entsprechender Verfahren im Hinblick auf die Divergenzen in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Auswirkungen der Entscheidung des EGMR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des EGMR ("Altfälle")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (37)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    Weiterhin hat der EGMR in dieser Entscheidung auch einen Verstoß gegen Art. 5 EMRK bejaht (Urteil des EGMR in der Rechtssache M. gegen die Bundesrepublik Deutschland [Individualbeschwerde Nr. 19359/04] = EuGRZ 2010, 25 ff. = NStZ 2010, 263 ff.).

    Angesichts der zu diesem Problemkreis nunmehr als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des EGMR (vgl. dazu die weiteren Urteile vom 13.01.2011 in den Individualbeschwerdeverfahren K., M. und Sch. gegen Deutschland, Beschwerde-Nrn. 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07, in denen ebenfalls Verstöße gegen Art. 5 Abs. 1 und 7 Abs. 1 EMRK festgestellt wurden) ist nicht damit zu rechnen, dass ein etwaiger Antrag der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 43 Abs. 1 EMRK, die damit schon bei der Individualbeschwerde Nr. 19359/04 gescheitert ist, Aussicht auf Erfolg hätte.

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    Nur dann erscheint denkbar, dass der Eingriff in das Freiheitsrecht des Verurteilten unter Berücksichtigung seines auf höchster Stufe schutzwürdigen Vertrauens in die Unabänderlichkeit der in der Anlassverurteilung verhängten Rechtsfolge einerseits und der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits im Rahmen einer zu seinen Lasten getroffenen Abwägungsentscheidung gerechtfertigt ist (BGH, 5. Strafsenat, Beschlüsse vom 21.07.2010 - 5 StR 60/10 - und vom 09.11.2010 - 5 StR 394, 440, 474/10: hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualverbrechen, die aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist).

    Der vom 4. Strafsenat vorgenommenen Auslegung von § 2 Abs. 6 StGB stünden zwingende Gründe deutschen Rechts entgegen (Anfragebeschluss vom 09.11.2010 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 = StRR 2010, 443 [Leitsatz]).

  • EGMR, 13.01.2011 - 6587/04

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch die nachträgliche

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    Mit noch nicht endgültigem Urteil vom 13.01.2011 (Individualbeschwerde Nr. 6587/04 im Fall H. gegen Deutschland) hat der EGMR nunmehr auch für den Fall der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung einstimmig eine Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) festgestellt.

    Eine solche Unterbringung nach den Grundsätzen ordnungsbehördlicher Gefahrenabwehr wäre mit der Rechtsprechung des EGMR vereinbar, wonach die Unterbringung psychisch kranker Personen ohne neue Anlasstat nicht dem Regime des (repressiven) Strafrechts unterfällt, sondern Aufgabe der (präventiven) Gefahrenabwehr ist (EGMR, Urteil vom 13.01.2011, aaO. Rn. 92 f.).

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    Nur dann erscheint denkbar, dass der Eingriff in das Freiheitsrecht des Verurteilten unter Berücksichtigung seines auf höchster Stufe schutzwürdigen Vertrauens in die Unabänderlichkeit der in der Anlassverurteilung verhängten Rechtsfolge einerseits und der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits im Rahmen einer zu seinen Lasten getroffenen Abwägungsentscheidung gerechtfertigt ist (BGH, 5. Strafsenat, Beschlüsse vom 21.07.2010 - 5 StR 60/10 - und vom 09.11.2010 - 5 StR 394, 440, 474/10: hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualverbrechen, die aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist).

    dd) Demgegenüber verneint der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Übertragbarkeit der vom EGMR gegen die Anordnung der Rückwirkung angeführten Argumente auf die § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. zugrundeliegenden Fallkonstellationen (Beschluss vom 21.07.2010 - 5 StR 60/10 = NStZ 2010, 565).

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    Mit Beschluss vom 27.10.2010 lehnte das Landgericht "die Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ... aus rechtlichen Gründen" ab und führte dazu aus, diese Form der Maßregel verstoße nach den dazu ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 - 19 259/04 - und des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 - 4 StR 577/09 - gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 7 Abs. 1 der (europäischen) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).

    cc) Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat bereits nach der Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 die Auffassung vertreten, diese sei ungeachtet ihrer auf den Einzelfall beschränkten Bindungswirkung bei der Auslegung deutschen Rechts zu beachten, was zur Folge habe, dass § 2 Abs. 6 StGB "konventionsfreundlich" dahin auszulegen sei, dass § 66b Abs. 3 StGB nicht rückwirkend auf vor seinem Inkrafttreten begangene Taten angewendet werden dürfe (Beschluss vom 12.05.2010 - 4 StR 577/09 = NStZ 2010, 567).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    Eine mündliche Verhandlung zu dieser Problematik wird zwar am 08.02.2011 in den verbundenen Verfahren "Sicherungsverwahrung I" = 2 BvR 2365/09 und 2 BvR 740/10 sowie "Sicherungsverwahrung II" = 2 BvR 233/08, 2 BvR 571/10 und 2 BvR 1152/10 stattfinden.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat einen Verstoß gegen das Grundgesetz und die Grundrechte zuletzt mit Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08, 2 BvR 2633/08 - unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage verneint und dazu im Wesentlichen ausgeführt, der Anwendungsbereich des Art. 103 Abs. 2 GG sei auf staatliche Maßnahmen beschränkt, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient (BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01, Rdz. 123 ff. der online-Fassung in juris).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    Möglichen von dem Verurteilten nach seiner Entlassung aus der Strafhaft ausgehenden Gefahren für die Sicherheit der Allgemeinheit wird im Rahmen der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht durch begleitende Erteilung geeigneter Weisungen (§ 68b StGB), Maßnahmen der Entlassenenhilfe (vgl. § 74 Satz 2, § 126 StVollzG) und des Opferschutzes (vgl. etwa § 406d Abs. 2 StPO) oder auch präventive Maßnahmen auf polizeirechtlicher Grundlage zu begegnen sein (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 23.08.2006 - 2 BvR 226/06 - sowie die Sondervoten zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02, 2 BvR 1588/02 = BVerfGE 109, 244, ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006 = NJW 2006, S. 1442 ).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    Die Entscheidung ist seit dem 10.05.2010 endgültig (Art. 44 Abs. 2 EMRK) und damit rechtskräftig (EuGRZ 2010, 261).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Auszug aus OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
    Seine Implementierung (auch) in die EMRK führt dazu, dass diese, wenn auch nicht in allen Teilen, so jedoch zumindest mit dem hier relevanten Art. 7 Abs. 1 EMRK per se zu denjenigen "grundlegenden Regeln mit anerkannter universeller Geltung" gehört, die auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 118, 124, 134) den einfachen (innerstaatlichen) Gesetzen nach Art. 25 Satz 2 GG vorgehen und deren Verletzung einen Verstoß gegen die verfassungsgemäße Ordnung darstellen würde.
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09

    Einstweilige Anordnung; Recht auf Freiheit der Person; Gesetzlichkeitsprinzip

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

  • EGMR, 13.01.2011 - 17792/07

    Kallweit ./. Deutschland

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 3 Ws 485/10

    Unzulässigkeit weiterer Sicherungsverwahrung

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

  • BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung

  • OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 169/10

    Entlassung erstmals Sicherungsverwahrter in sog. Altfällen

  • EGMR, 13.01.2011 - 27360/04

    Schummer ./. Deutschland

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

  • OLG Koblenz, 30.03.2010 - 1 Ws 116/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 539/10

    Sicherungsverwahrung: Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters über die

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 2 Ws 458/09

    Sicherungsverwahrung: Konventionswidrige Verlängerung der Dauer der

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

  • OLG Rostock, 18.01.2005 - I Ws 560/04

    Begriff der neuen Tatsache bei nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • OLG Nürnberg, 04.08.2010 - 1 Ws 404/10

    Vorlagefrage: Dauer der Sicherungsverwahrung für vor dem 31. Januar 1998

  • OLG Schleswig, 15.07.2010 - 1 OJs 3/10

    Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in zwei sogenannten Altfällen

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2010 - 2 Ws 227/10

    Vorlage an den BGH nicht zulässig

  • OLG München, 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Abbruch einer

  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

  • LSG Hessen, 18.03.1983 - L 2 S 6/83
  • EuGH, 15.10.1985 - 78/84
  • EuGH, 18.03.1980 - 85/79
  • EuGH - 85/88 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Simatic

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Die Übergangsvorschrift des § 316e Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB), die eine Anwendung der Neuregelung auf Altfälle ausschließt, bezieht sich allein auf die Sicherungsverwahrung, nicht auch auf das Recht der Führungsaufsicht, vgl. zu der Neuregelung: Peglau in: jurisPR-StrafR 1/2011 Anm. 1; Kreuzer, a.a.O., ZRP 2011, 7 ff.; Oberlandesgericht (OLG) Rostock, Beschluss vom 20. Januar 2011 - I WS 6/11 - .

    Letztlich liegt in der längerfristigen Observation des Bruders auch nicht der in der mündlichen Verhandlung seitens der Kläger geltend gemachte Verstoß gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK -), die innerhalb der deutschen Rechtsordnung (lediglich) im Rang eines einfachen Bundesgesetzes steht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 2 BvR 2307/06 -, ; BGH, Urteil vom 9. März 2010 - 1 StR 554/09 -, JR 2010, 307; vgl. zur Bindungswirkung aber: OLG Rostock, Beschluss vom 20. Januar 2011 - I Ws 6/11 -, a.a.O.

  • OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht:

    Unter Würdigung aller Umstände, die sich aus den begangenen Straftaten, dem späteren, ebenfalls von Gewalttätigkeiten geprägten Vollzugsverhalten und der seinerzeit diagnostizierten, bis heute unbehandelten Persönlichkeitsstruktur ergeben, besteht bei dem Beschwerdeführer jedenfalls in dem Maße die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer schwerer Straftaten, wie sie § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB n.F. - der einen gänzlich anderen Maßstab als der der Senatsentscheidung vom 20.01.2011 - I Ws 6/11 - zugrunde liegende § 275a Abs. 5 Satz 1 StPO a.F. (dringende Gründe für die Annahme der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung) anlegt - voraussetzt.
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